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Kurz beantwortet: Als Erbe bist du automatisch für die Haushaltsauflösung zuständig – niemand muss dich extra beauftragen. Bei einer Mietwohnung hast du ein Sonderkündigungsrecht (§ 580 BGB), wirksam zum Ende des übernächsten Monats. Eine Fachfirma kostet meist 15–40 € pro qm, selbst organisiert etwa 10–20 € pro qm. Ein Teil der Kosten ist steuerlich absetzbar.
Jemand aus der Familie ist gestorben, und jetzt steht da die Wohnung. Voll mit einem ganzen Leben. Wer sich jetzt fragt, was zu tun ist, wie viel Zeit bleibt und was das kostet – hier die Antworten, ohne Umschweife.
Entrümpelung oder Haushaltsauflösung – was ist eigentlich der Unterschied?
Die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen, meinen aber nicht ganz dasselbe. Bei einer Entrümpelung geht's hauptsächlich ums Wegschaffen – Sperrmüll raus, Wohnung leer. Bei einer Haushaltsauflösung steckt mehr Sorgfalt drin: Es wird gesichtet, sortiert, Wertvolles wird bewertet und teilweise verkauft, erst der Rest landet im Container. Nach einem Todesfall ist praktisch immer Letzteres gemeint – schon allein wegen der persönlichen Gegenstände, die dabei sind.
Wer ist für die Haushaltsauflösung verantwortlich?
Kurz: die Erben. Egal ob per Testament oder gesetzlicher Erbfolge – sobald du erbst, gehört die Wohnung samt Inhalt automatisch mit dazu. Bei mehreren Erben, einer sogenannten Erbengemeinschaft, entscheidet ihr gemeinsam, was passiert. Niemand muss dich offiziell beauftragen, das ergibt sich einfach aus der Erbschaft.
Wie lange habe ich Zeit? Fristen bei Mietwohnungen
Bei einer Mietwohnung greift § 580 BGB: Als Erbe hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst innerhalb eines Monats, nachdem du vom Tod erfahren hast, außerordentlich kündigen. Die Kündigung wirkt dann zum Ende des übernächsten Monats. Bis dahin läuft die Miete normal weiter – bezahlt wird sie aus dem Nachlass.
Klingt kompliziert, ist aber simpel gemeint: Realistisch hast du 2–3 Monate Zeit, bis die Wohnung leer sein muss. Genug Zeit, um in Ruhe zu sortieren, statt Hals über Kopf zu räumen.
Kann ich die Haushaltsauflösung ablehnen?
Nur, wenn du die komplette Erbschaft ausschlägst – nicht nur die Wohnung. Das musst du innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht erklären. Schlägst du aus, geht die Verantwortung an den nächsten Erben in der Reihe. Ist niemand mehr da, übernimmt das Nachlassgericht oder notfalls der Vermieter.
Was, wenn der Nachlass überschuldet ist?
Kommt öfter vor, als man denkt – gerade wenn noch Schulden, Kredite oder Rückstände offen sind. Bevor du irgendwas anfässt, lohnt sich ein Blick in die Kontoauszüge und Post des Verstorbenen. Ist der Nachlass überschuldet, kannst du die Erbschaft innerhalb der sechs Wochen ausschlagen, ohne für die Schulden zu haften. Wichtig: Fängst du schon an, Sachen zu verkaufen oder zu entsorgen, giltst du unter Umständen als Erbe, der die Erbschaft angenommen hat – dann ist Ausschlagen nicht mehr möglich. Im Zweifel erst rechtlich absichern, dann räumen.
Wohnung übernehmen statt auflösen?
Muss nicht immer geräumt werden. Als Erbe kannst du die Wohnung auch übernehmen und selbst einziehen oder weitervermieten – dann brauchst du keine Haushaltsauflösung, sondern höchstens eine Teil-Entrümpelung für das, was du nicht behalten willst. Bei einer Erbengemeinschaft muss das aber gemeinsam entschieden werden; einer allein kann nicht einfach einziehen, ohne die anderen zu fragen.
Was, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einig ist?
Kommt leider häufig vor – gerade bei Geschwistern, die unterschiedliche Vorstellungen haben, was mit welchem Möbelstück passieren soll. Rechtlich gilt: Entscheidungen zur Haushaltsauflösung müssen einstimmig getroffen werden, solange die Erbengemeinschaft besteht. Praktisch hilft es oft, eine neutrale Firma dazwischenzuschalten – die sichtet alles gemeinsam mit den Erben, dokumentiert per Foto und sortiert erst, wenn Einigkeit besteht. Kostet etwas Zeit, spart aber Streit.
Haushaltsauflösung selbst machen oder Profi beauftragen?
Selbst organisieren
Spart Geld, kostet aber Zeit, Nerven und meistens ein paar Wochenenden. Du brauchst einen Transporter, vielleicht einen Container, Zugang zum Recyclinghof – und musst alles selbst tragen. Realistisch für kleine Wohnungen mit wenig Inhalt.
Firma beauftragen
Kostet mehr, aber du musst nichts selbst schleppen. Eine gute Firma sichtet, sortiert, verkauft was geht, entsorgt den Rest und übergibt die Wohnung besenrein. Gerade in einer emotional schweren Zeit oft die entspanntere Wahl.
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Zum Vergleich, was die beiden Varianten grob kosten:
| Variante | Kosten pro qm |
|---|---|
| Selbst organisieren | 10 € – 20 € |
| Fachfirma beauftragen | 15 € – 40 € |
Bei einer 60-qm-Wohnung sind das grob 600–1.200 € in Eigenregie oder 900–2.400 € über eine Firma – je nachdem, wie viel drinsteht und wie viel davon noch was wert ist. Genaueres siehst du erst nach einer kostenlosen Besichtigung.
Ist die Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?
Oft ja. Bei einer geerbten Wohnung zählen die Kosten meist als Nachlassverbindlichkeit und mindern die Erbschaftssteuer. Beauftragst du eine Firma, kannst du außerdem bis zu 20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen – bis zu 4.000 € im Jahr. Lass dir eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten geben, den Rest klärt dein Steuerberater.
Was passiert mit Wertgegenständen und wichtigen Dokumenten?
Bevor irgendwas rausgetragen wird: Dokumente sichern. Testament, Sparbücher, Verträge, Versicherungspolicen, Fotos, Schmuck – alles Persönliche oder rechtlich Wichtige kommt zuerst raus. Erst danach wird der Rest sortiert. Gute Firmen machen genau das als ersten Schritt, bevor überhaupt etwas entsorgt wird. Wertvolle Möbel, Kunst oder Sammlungen werden meistens angekauft und direkt vom Preis abgezogen.
Checkliste: Haushaltsauflösung nach Todesfall Schritt für Schritt
Damit in der ganzen Trauer nichts Wichtiges untergeht, hier die Reihenfolge, die sich in der Praxis bewährt hat:
- Sofort: Wichtige Dokumente und Wertsachen sichern – Testament, Sparbücher, Schmuck, Fotos
- Innerhalb weniger Tage: Laufende Verträge kündigen – Strom, Internet, Versicherungen, Abos
- Innerhalb 1 Monat: Mietvertrag kündigen, Sonderkündigungsrecht nutzen
- Danach: Angebote von Entrümpelungsfirmen einholen und vergleichen
- Vor Fristende: Räumung durchführen, Wohnung besenrein übergeben
Was kostet das konkret in Lübeck?
Wenn du in Lübeck oder Umgebung bist: Bei uns landen normale Wohnungen meist zwischen 600 € und 2.500 €, je nach Größe. Mehr Details und eine echte Preistabelle findest du in unserem Artikel über Entrümpelungskosten in Lübeck oder direkt in unserem Kostenrechner. Gerade bei einem Todesfall arbeiten wir besonders diskret und nehmen uns Zeit für die Sichtung – ohne Zeitdruck von unserer Seite. Unsere Leistungsseite zur Haushaltsauflösung in Lübeck zeigt dir außerdem, wie wir konkret vorgehen.
Häufige Fragen (FAQ)
Die Erben. Entweder gemeinsam als Erbengemeinschaft oder einzeln, je nachdem, wie die Erbfolge geregelt ist.
Grundsätzlich die Erben aus eigener Tasche. Reicht das Erbe nicht, kann eine Nachlassinsolvenz oder -pflegschaft nötig werden – am besten früh anwaltlich klären.
Nur, wenn eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag steht. Ohne eine solche Klausel reicht die besenreine Übergabe.
Meistens ja, vor allem wenn du Alleinerbe bist oder alle Erben zustimmen. Manche Vermieter verlangen trotzdem einen Nachweis – frag im Zweifel direkt nach.
Dann übernimmt das Nachlassgericht die Verwaltung, notfalls über einen Nachlasspfleger. Die Wohnung wird dann von dort aus organisiert geräumt.
Eine normale Wohnung ist mit einer Fachfirma meist in 1–3 Tagen leer. In Eigenregie dauert es je nach Zeit und Helfern eher ein paar Wochenenden.
Oft ja – als Nachlassverbindlichkeit oder als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG, mit bis zu 20 % Steuerermäßigung auf die Arbeitskosten.
Fazit
Kurz zusammengefasst: Als Erbe bist du automatisch zuständig, hast aber realistisch 2–3 Monate Zeit. Ob du selbst ran gehst oder eine Firma holst, ist am Ende eine Frage von Zeit, Nerven und Budget. Und einen Teil der Kosten holst du dir über die Steuer zurück.
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